Leitfaden für Gemeinschaftsausstellungen

  • Alle Künstler bringen sich bei Planung, Vorbereitung und Abbau aktiv mit ein.
  • Jeder Künstler der ausstellt, stellt sich für die Aufsicht zur Verfügung oder sorgt aktiv für Ersatz aus den Reihen der Künstler. Zudem übernimmt er/sie nach Möglichkeit andere Aufgaben.
  • Alle Werke werden pünktlich zum vereinbarten Termin abgeliefert. Später eingereichte Werke finden keine Berücksichtigung.
  • Alle eingereichten Arbeiten sind am Werk selber beschriftet.
  • Eine Beschriftung für die Ausstellung, nach einheitlichem Muster, liegt jedem Künstler vor und wird auch ohne Aufforderung mitgeliefert. Ansonsten finden auch diese Werke keine Berücksichtigung.
  • Eventuelle Präsentationswünsche legt der Künstler schriftlich zu den eingereichten Werken dazu.
  • Sollten Werke keine Berücksichtigung finden, sind diese vor Ausstellungsbeginn abzuholen.
  • Verkaufte Werke können durch neue ersetzt werden, wenn sie sich harmonisch in dasGesamtbild der Ausstellung einfügen.
  • Visitenkarten und anderes „Werbematerial“ dürfen gerne ausgelegt werden, jedoch ausschließlich in dem dafür vorgesehenen Regal.